Allgemeine auftragsbedingungen und Datenschutzinformation des öffentlichen Notars, Mag. Christoph-Rudofl krenn in St. Gallen
- Allgemeine Auftragsbedingungen
- Anwendungs- und Geltungsbereich
1.1.Die Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Tätigkeiten und gerichtliche oder behördliche wie außergerichtliche Vertretungshandlungen, die im Zuge eines zwischen dem Notar und dem Auftraggeber/Klienten bestehenden Auftragsverhältnisses vorgenommen werden, mit Ausnahme der Tätigkeit als Gerichtskommissär. Die Auftragsbedingungen gelten sohin auch für die Errichtung öffentlicher Urkunden und die Verwahrung von Fremdgut.
1.2. Die Auftragsbedingungen gelten für alle bestehenden und künftigen Man-
date.
1.3.Die Bestimmungen der Auftragsbedingungen gelten auch für den Amtsnachfolger, für Substituten und Notariatskandidaten des Notars.
- Auftrag und Vollmacht
Der Notar ist berechtigt und verpflichtet, seine Leistung in jenem Maße zu erbringen und den Auftraggeber/Klienten in jenem Maße zu vertreten, als dies zur Erfüllung seines Auftrages notwendig und zweckdienlich ist.
Ändert sich die Rechtslage nach dem Ende Auftrages bzw. nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Notar nicht verpflichtet, den Auftraggeber/Klienten auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen. Dies gilt auch für abgeschlossene Teile eines Auftrages.
- Grundsätze der Leistungserfüllung
Der Notar ist verpflichtet, bei der Erfüllung der vereinbarten Leistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung vorzugehen. Sie ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages geeigneter Mitarbeiter zu bedienen.
- Aufklärungspflichten des Auftraggebers; Vollständigkeitserklärung
4.1.Nach Erteilung des Auftrages ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Notar auch ohne deren besondere Aufforderung sämtliche Informationen und Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, unverzüglich mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen zugänglich zu machen. Der Notar ist berechtigt, die Richtigkeit der Informationen, Tatsachen, Urkunden und Unterlagen anzunehmen, sofern deren Unrichtigkeit nicht offenkundig ist. Während des aufrechten Auftrages ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Notar alle geänderten oder neu eintretenden Umstände, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, unverzüglich nach Bekanntwerden derselben mitzuteilen.
4.2.Der Auftraggeber hat auf Verlangen des Notars die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
4.3.Wenn bei Erteilung des Auftrages oder bei dessen Ausführung vom Auftraggeber erhebliche Risken nicht bekannt gegeben worden sind, bestehen für den Notar insoweit keine Ersatzpflichten.
- Berichterstattung
Der Auftraggeber stimmt zu, dass Mitteilungen des Notars an ihn einschließlich der Übersendung von Urkundentexten an eine von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse unverschlüsselt erfolgen können. Dem Auftraggeber ist es bewusst, dass bei Benützung des Internets die Geheimhaltung nicht gesichert ist. Weiters sind Änderungen oder Ergänzungen zu Dokumenten, die übersandt werden, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Notars zulässig.
- Schutz des geistigen Eigentums des Notars
6.1.Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Auftrages des Notars erstellten öffentlichen Urkunden und Privaturkunden, Eingaben an Behörden und Gerichte, Gutachten, Präsentationen, Entwürfe, Berechnungen und dergleichen, nur für Auftragszwecke verwendet werden. Im Übrigen bedarf die Weitergabe beruflicher Erklärungen des Notars an einen Dritten zur Nutzung der schriftlichen Zustimmung des Notars.
6.2.Die Verwendung beruflicher Erklärungen des Notars zu Werbezwecken ist unzulässig.
6.3.Dem Notar verbleibt an seinen Leistungen das Urheberrecht. Die Einräumung von Werknutzungsbewilligungen bleibt der schriftlichen Zustimmung des Notars vorbehalten.
- Verschwiegenheitsverpflichtung, Datenschutz
7.1.Der Notar ist zur Verschwiegenheit nach Maßgabe der Bestimmungen der Notariatsordnung verpflichtet.
7.2.Soweit dies zur Verfolgung von Ansprüchen des Notars (insbesondere Ansprüchen auf Honorar) oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen ihn (insbesondere Schadenersatzforderungen des Klienten oder Dritter gegen den Notar) erforderlich ist, ist der Notar von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden.
7.3.Der Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Ermittlung, Verarbeitung, Verwendung und Überlassung sämtlicher personenbezogener und sonstigen, mit der vom Notar für ihn errichteten Urkunde (z.B. einseitige Erklärung/Vertrag/Rechtsgeschäft) zusammenhängender Daten in elektronischer Form, insbesondere auch zum Zweck deren Übermittlung an Gerichte und/oder Behörden im Wege des elektronischen Rechts-, Urkunden- und Verwaltungsverkehrs.
- Haftung, Verjährung und Präklusion
8.1.Es wird vereinbart, dass die Haftung des Notars sowie sämtlicher für ihn Tätigen im Rahmen seiner beruflicher Tätigkeit, insbesondere bei Beratung, Vertretung, Verfassung von Urkunden, Erstattung von Gutachten oder Erteilung von Ratschlägen, auf den Betrag von EUR 1.000.000,00 (eine Million) beschränkt ist, soweit keine höhere Haftpflichtversicherung besteht. Eine darüber hinaus gehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, gilt diese Haftungsbeschränkung nur für den Fall leicht fahrlässiger Schadenszufügung, ausgenommen bei Personenschäden.
8.2.Die im Punkt 8.1. vereinbarte Haftungsbeschränkung gilt auch gegenüber Dritten, etwa aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Eine Haftung des Notars einem Dritten gegenüber wird bei Weitergabe beruflicher Erklärungen durch den Auftraggeber ohne ausdrückliche Zustimmung des Notars nicht begründet.
8.3.Der Notar haftet für die Kenntnis ausländischen Rechts nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
8.4.Der gemäß Punkt 8.1. geltende Höchstbetrag bezieht sich auf einen Versicherungsfall. Bei Vorhandensein zweier oder mehrerer konkurrierender Anspruchsberechtigter ist der Höchstbetrag für jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der betraglichen Höhe der Ansprüche zu kürzen.
8.5.Soweit nicht gesetzlich eine kürzere oder zwingend eine andere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen den Notar, wenn er nicht vom Klienten binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Klient vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem schadenstiftenden bzw. anspruchsbegründenden Verhalten. Wenn der Mandant Verbraucher ist, gilt eine Verfallsfrist von einem Jahr.
- Kündigung
Der Vertrag kann vom Notar oder vom Klienten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden. Der Honoraranspruch des Notars für bereits erbrachte Leistungen bleibt davon unberührt. Im Falle einer Pauschalvereinbarung wird dennoch nach Tarif abgerechnet, der Kostenersatzanspruch des Notars ist mit der Pauschale nach oben hin nicht begrenzt.
Eine Kündigung des Auftrages ist jedoch nicht möglich, wenn dies schriftlich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgesehen ist. Hat der Notar mit der Beurkundungstätigkeit bereits begonnen, bedarf die Kündigung des entsprechenden Auftrages zur Errichtung einer öffentlichen Urkunde der Zustimmung des Notars. Der Notar darf die Zustimmung aus berufsrechtlichen Gründen versagen.
- Honoraranspruch
10.1. Der Entgeltanspruch des Notars richtet sich nach den entsprechenden Vorschriften des Notariatstarifgesetzes, Rechtsanwaltstarifgesetzes und Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches oder einer Vereinbarung.
10.2. Zum, dem Notar gebührenden Entgeltanspruch sind die Umsatzsteuer, die erforderlichen Nebenkosten (Reisekosten, Kommunikation, Kopien, Übersetzungen, Registergebühren etc.) sowie die im Namen des Mandanten entrichteten Barauslagen hinzuzurechnen.
10.3. Bei besonderen Haftpflichtversicherungserfordernissen zählen die betreffenden Versicherungsprämien zu den Nebenkosten.
10.4. Entgelte und Entgeltvorschüsse sind mangels anderer Vereinbarungen sofort nach deren schriftlicher Geltendmachung fällig. Für Entgeltzahlungen, die später als 14 Tage nach Fälligkeit geleistet werden, können gesetzliche Verzugszinsen verrechnet werden.
10.5. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass eine vom Notar vorgenommene, nicht ausdrücklich als bindend bezeichnete Schätzung über die Höhe des voraussichtlich anfallenden Honorars unverbindlich und nicht als verbindlicher Kostenvoranschlag (iSd § 5 Abs 2 KSchG) zu sehen ist, weil das Ausmaß der vom Notar zu erbringenden Leistungen ihrer Natur nach nicht verlässlich im Voraus beurteilt werden kann.
- Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Auftragsbedingungen und das durch diese geregelte Auftragsverhältnis unterliegen materiellem österreichischem Recht. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Notars. Für alle sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes des Erfüllungsortes, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
- Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern der Klient nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist.
12.2. Erklärungen des Notars an den Klienten gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die bei Mandatserteilung vom Klienten bekannt gegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte, geänderte Adresse (Emailadresse) versandt werden. Der Notar kann mit dem Klienten aber – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise kommunizieren.
12.3. Der Empfang und die Weiterleitung von Informationen an den Notar sind bei Verwendung von Formen der elektronischen Kommunikation (insbesondere E-Mail) nicht immer sichergestellt. Aufträge und wichtige Informationen sowie fristgerecht zu bearbeitende Schriftstücke gelten daher nur an den Notar zugestellt, wenn sie ihm auch physisch per Post oder Boten in der Kanzlei zugegangen sind oder der Empfang vermittels elektronischer Kommunikation vom Notar bestätigt wurde.
Automatische Abwesenheitsmitteilungen gelten nicht als Bestätigung des Erhalts.
- DatenschutzInformation
- Schutz von personenbezogenen Daten / Verantwortliche
- Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Notar Mag. Christoph-Rudolf Krenn, Markt 32, 8933 Sankt Gallen, Tel: 03632/27722, E-Mail: office@notarkrenn.at
- Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Fall Ihrer Einwilligung bzw. zur Ausführung des von Ihnen erteilten Mandats oder Bestellung zu den mit Ihnen vereinbarten Zwecken oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage (im Sinne der DSGVO) vorliegt. Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung unserer notariellen Aufgaben und Leistungen erforderlich sind oder die Sie uns freiwillig zur Verfügung gestellt haben.
- Betreffend die in § 36a Abs 1 NO genannten Geschäfte (zB Liegenschaftstransaktionen, gesellschaftsrechtliche Vorgänge) gelten für uns besondere rechtliche Pflichten gemäß der Notariatsordnung (NO) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (insbesondere §§ 36a-36f NO). Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage der NO zu Zwecken der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ist als Angelegenheit von öffentlichem Interesse gemäß der DSGVO anzusehen.
- Ihr Recht auf Auskunft und Löschung (Betroffenenrechte)
- Folgende Daten werden – soweit vorhanden bzw. für die Auftragserfüllung notwendig oder nützlich – verarbeitet: Name, frühere Namen, Titel, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Sozialversicherungsnummer, Steuernummer(n), UID-Nummer(n) und sonstige Kennzahlen, Adresse(n), Telefonnummer(n), Fax-Nummer(n), email-Adresse(n), sonstige Kontaktdaten, Ausweise und Ausweisdaten einschließlich deren Bilddaten, Gesundheitsdaten, Familienstand, gewöhnlicher Aufenthalt und Aufenthaltsort und sämtliche weiteren bekannt gegebenen oder aufgrund der besonderen Auftragslage im Einzelfall erforderlichen persönlichen Daten einschließlich sensibler Daten.
- Sie haben das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Widerspruch, Datenübertragung, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger/unzulässig verarbeiteter Daten. Einschränkungen können sich aus der den Notar treffenden Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß § 37 NO ergeben.
- Sie haben auch das Recht, eine allenfalls erteilte Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Zur Geltendmachung der Ihnen zustehenden Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch und/oder Datenübertragung) wenden Sie sich an die im Briefkopf näher bezeichnete Notariatskanzlei, konkret an den Notar.
- Sofern Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Dies ist in Österreich die Datenschutzbehörde.
- Verwendung von Daten – Sicherheit
- Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden nicht für andere Zwecke als zur Durchführung des erteilten Auftrages und/oder zur Erteilung der gewünschten Information oder aufgrund Ihrer Einwilligung oder zu einem sonstigen in der DSGVO erlaubten Zweck und – falls gewünscht oder sinnvoll und möglich – zur späteren Information hinsichtlich des durchgeführten Auftrages, weshalb grundsätzlich eine Weitergabe der Daten und Akten an die Substitutin und den/die Kanzleinachfolger beabsichtigt ist. Die Verantwortliche, deren Substitut/in oder der/die Kanzleinachfolger sind jedoch ausdrücklich nicht verpflichtet, die Daten und Akten dauerhaft aufzubewahren oder spätere Informationen zu erteilen, sofern bzw. soweit dies nicht durch gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Vereinbarungen explizit bestimmt ist.
- Weiters werden die Daten zu folgenden Zwecken verarbeitet:
Zur Nutzung für statistische Zwecke, sofern die zur Verfügung gestellten Daten anonymisiert wurden.
Zur Begründung, Verwaltung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung.
Zur Stärkung der bestehenden Klientenbeziehung bzw. zum Aufbau einer neuen Klientenbeziehung.
Eventuell auch zur Information über aktuelle Rechtsentwicklungen und das Dienstleistungsangebot (Marketing), wobei hierauf kein Anspruch des Betroffenen besteht.
Im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung zur internen Organisation und zum Schadensmanagement der Kanzlei (zu Beweiszwecken).
- Wir haben dem Stand der Technik entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen getroffen, um den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten (Schutz gegen missbräuchliche Verwendung sowohl von Innen als auch von Außen (etwa durch Firewalls, Verschlüsselungen, Zugriffsberechtigungen, etc.)). Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass durch von uns nicht verursachte Fehler bei der Datenübertragung oder auch unautorisiertem Zugriff durch Dritte (Hacker, etc.) Informationen von anderen Personen eingesehen oder genutzt werden. Dafür übernehmen wir keine Haftung, sofern diese missbräuchliche Verwendung nicht von uns schuldhaft verursacht wurde.
- Weitergabe von Daten an Dritte (Übermittlung)
- Grundsätzlich stellen wir Ihre personenbezogenen Daten nicht anderen zur Verfügung. Allerdings ist es zur Erfüllung Ihres Auftrages oder aus gesetzlichen Gründen erforderlich, Ihre Daten an Dritte weiterzuleiten. Dies können Gerichte, Behörden, Rechtsvertreter, Finanzämter, Register, Körperschaften öffentlichen Rechts, die Parteien und deren Vertreter und solche Personen, die die Parteien und deren Vertreter als Empfänger bestimmt haben, sowie gegebenenfalls für uns tätige Auftragsverarbeiter, die sonstigen Beteiligten wie etwa Banken, Makler, Hausverwaltungen, Versicherungen, die Notar Treuhand Informationsystem GmbH usw und – nur soweit nötig – zuständige Behörden, Gerichte und Finanzämter, der jeweilige Steuerberater oder Wirtschaftstreuhänder, der IT-Berater, die Versicherung sowie der Rechtsanwalt des Verantwortlichen. Außerdem sind jene als Empfänger zu werten, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Auskunfts- und Einsichtsrechte haben oder die aufgrund des Berufsrechts des Verantwortlichen in der jeweils geltenden Fassung zu verständigen sind. Die abschließende Information über die Empfänger kann nur einzelfallbezogen erstellt werden. In jedem Fall erfolgt die Weitergabe Ihrer Daten ausschließlich auf Grundlage der DSGVO (aufgrund der von Ihnen erteilten Einwilligung, Erfüllung eines Vertrages, Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, etc.).
- Als Notar und im Rahmen des notariellen Tätigkeitsfeldes beziehen wir regelmäßig auch Informationen von Ihnen von dritter Seite.
- Wir weisen auch darauf hin, dass es sein kann, dass wir Ihre personenbezogenen Daten an Empfänger (vgl. oben) außerhalb Ihres Landes übermitteln. Wir übermittlen Ihre personenbezogenen Daten jedoch nur und ausschließlcih auf Grundlage der DSGVO (angemessenes Datenschutzniveau bzw. das Setzen von Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass alle Empfänger ein angemessenes Datenschutzniveau haben).
- Speichern/Löschen von Daten
- Die Daten werden grundsätzlich bis zur Beendigung des Auftrages oder der Geschäftsbeziehung bzw. bis zum späteren Ablauf der jeweils anwendbaren gesetzlichen Verjährungs- bzw. Aufbewahrungsfristen und darüber hinaus bis zur rechtskräftigen Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden, verarbeitet.
- Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nicht länger auf als es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. Die Aufbewahrung der Daten erfolgt auch zu Beweismittelzwecken unter Berücksichtigung der Verjährungsfristen bzw. solange eine Inanspruchnahme (Haftung) von uns möglich ist.
- Wenn Originalurkunden von der Verantwortlichen an den Betroffenen herausgegeben werden (dürfen), darf die Verantwortliche hievon vor Herausgabe Abschriften oder Kopien anfertigen und behalten. Sind Unterlagen bereits einmal an den Betroffenen übermittelt worden, steht der Verantwortlichen für die neuerliche Übermittlung ein angemessenes Honorar hierfür zu.
- Sofern ein Newsletter (oder Ähnliches) eingerichtet werden sollte, kann die Einwilligung zum Erhalt dieses Newsletters natürlich jederzeit widerrufen werden.
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